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Versicherung von Münzen:

Keine Kompromisse beim Schutz Ihrer Schätze

Die Corona Pandemie hat viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht, doch zwischen die vielen Hiobsbotschaften mischte sich in den vergangenen Monaten auch eine erfreuliche Nachricht: Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist seit Anfang 2020 zurückgegangen. Dies wird mit den Ausgangsbeschränkungen begründet, denn im vergangenen Jahr haben sich deutlich mehr Menschen in ihren eigenen vier Wänden aufgehalten als vor der Pandemie. Die Folge: Langfinger hatten es schwer, unbeobachtete Objekte ausfindig zu machen.

Diebstähle in der Numismatik

Dennoch kommt es in Deutschland weiterhin alle paar Minuten zu einem Wohnungseinbruch. Und in den einschlägigen Foren und Nachrichtenportalen mit numismatischem Bezug ist immer wieder von spektakulären Diebstählen zu lesen, bei denen Münzsammlungen im Wert von mehreren zehntausend Euro oder mehr abhandenkommen. Der ideelle Wert der Sammlungen ist in vielen Fällen nicht zu beziffern, weil die Sammler jahrzehntelang mit Liebe und Geduld ihre Kollektion aufgebaut haben. Und das Schlimmste: Häufig werden die historischen Sammlerschätze aus Gold und Silber von den Ganoven kurzerhand eingeschmolzen, um ihre Spuren zu verwischen und das Edelmetall schnell zu Geld zu machen. Der Verlust für die Numismatik ist unschätzbar und treibt so manchen leidenschaftlichen Münzenfreund zur Verzweiflung.

Die Hausratversicherung

Um wenigstens die finanziellen Folgen eines Einbruchs abzufedern, sollten sich Sammler und Anleger frühzeitig über die Versicherung ihrer Münzen und Barren vertieft Gedanken machen. Auf den ersten Blick ist die Versicherung von seltenen Sammlerstücken völlig unkompliziert. Münzen zählen zu den Sachwerten und werden üblicherweise von der Hausratversicherung abgedeckt. Diese Versicherung greift beispielsweise bei Schäden durch Feuer und Wasser, aber auch bei einem Einbruch und einem Diebstahl in den eigenen vier Wänden. Neben Münzen werden mithilfe der Hausratversicherung auch andere Wertsachen ersetzt, beispielsweise Bargeld. Damit die Versicherung im Fall der Fälle zählt, sind allerdings einige Details zu beachten. So muss nach einem Einbruch oder Diebstahl unverzüglich die Polizei informiert werden. Außerdem muss der Besitzer der gestohlenen Gegenstände auch eine Mitteilung an die Versicherung machen. Hierbei ist ein Nachweis erforderlich, welche Gegenstände abhandengekommen sind.

Nachweise für die Versicherung

Um sich vor Versicherungsbetrug zu schützen, verlangen die Assekuranzen im Falle von verlorenen Wertgegenständen üblicherweise detaillierte Belege. Eine Inventarliste der gestohlenen Gegenstände ist unverzichtbar, diese sollte zudem mit weiteren Beweisen ergänzt werden. Hilfreich sind beispielsweise Fotos der gestohlenen Münzen sowie Kaufbelege und Schätzungen des aktuellen Sammlerwertes auf Basis von Auktionsergebnissen oder Händlerlisten. Zwar lassen sich nicht alle Münzkäufe mit Rechnungen belegen, wenn sie beispielsweise auf einer Messe anonym oder beim Münzverein von einem Sammlerfreund gekauft wurden, ganz ohne Glaub- haftmachung stehen Besitzer von Münzen nach einem Diebstahl jedoch schlecht da.

Dokumentation der Sammlung

Grundsätzlich ist empfehlenswert, zur Dokumentation der eigenen Sammlung ein sorgfältiges Fotoarchiv anzulegen. Jede Münze, die einen höheren Wert hat, sollte mit der Vorderseite und Rückseite dokumentiert werden. Außerdem sollten Kopien von Rechnungen und anderen Belegen angefertigt werden. Manche Versicherungen akzeptieren es auch, wenn ihnen der aktuelle Bestand der Münzsammlung vorab gemeldet wird, damit dieser im Falle eines Schadens abgeglichen werden kann. Die Versicherungen prüfen jeden Fall allerdings individuell, so dass vorher nicht absehbar ist, welche Nachfragen höchstwahrscheinlich zu beantworten sind.

Die Versicherungssumme

Unverzichtbar für Münzsammler und Edelmetallhändler ist zudem die regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme. Grundsätzlich wird der Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Gegenstände zu Grunde gelegt. Dies heißt, dass die Werte auf den ursprünglichen Rechnungen und die aktuellen Wiederbeschaffungswerte durchaus stärker voneinander abweichen können. Zudem schränken viele Versicherungen den Gesamtbetrag, welcher für Wertsachen ersetzt wird, ein. Üblicherweise ist ein Anteil von 20 bis 25 Prozent der gesamten Versicherungssumme abgedeckt, zudem ist der Schadenersatz für Wertsachen meist auf 20.000 Euro gedeckelt.

Die Aufbewahrung der Münzen

Wer eine größere Münzsammlung besitzt oder sein Edelmetalldepot in den eigenen vier Wänden aufbewahrt, sollte in jedem Fall seine Versicherung kontaktieren. Einzelne Assekuranzen versichern bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme für Wertsachen oder haben spezielle Regeln für die Aufbewahrung. Bei Münzen und Edelmetallen wird häufig die Lagerung in einem Wertschutzschrank vorausgesetzt. Kann der Bestohlene nicht glaubhaft machen, dass er ein angemessenes Sicherheits- niveau gewährleistet hat, kann die Versicherung den Schaden verweigern. Gerade bei Edelmetallinvestoren ist es ratsam, die Versicherungssumme regel- mäßig zu überprüfen und mit dem aktuellen Marktwert des Goldes oder Silbers abzugleichen.

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