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„Hiroshima-Brief“ des BDPh ohne geschichtlichen Hintergrund



Der auf vielen philatelistischen Großveranstaltungen zu sehende „Hiroshima-Brief“ sollte ein (noch immer) strahlendes Zeugnis des Atombombenabwurfs auf Hiroshima am 06.08.1945 sein. Der BDPh (Bund Deutscher Philatelisten) hatte diesen im Jahr 2000 für 26.000 DM (zzgl. Aufgeld und Steuern) auf der 247. Götz-Auktion ersteigert. Nun haben aber die Sachverständigen Prüfer Axel Dörrenbach (VP) und Florian Eichhhorn (BPP) eindeutig festgestellt, dass die Herkunft nicht nachweisbar ist. Details über den Fund des verstrahlten Briefes sind nicht belegt, das Stempeljahr ist nicht lesbar und das Einschreibbriefporto passt im besten Fall zum Datum 19. Juni 1943 (und nicht 1945). Somit ist für den BDPh, der den Verkauf des Briefes beabsichtigte, klar, dass „die geschichtliche Zuschreibung, dass der sogenannte Hiroshima-Brief ein Zeitzeugnis des Atombombenabwurfs auf Hiroshima ist, nicht mehr zu halten“ ist. Deswegen wird dieser Brief nicht mehr in der Öffentlichkeit ausgestellt oder an philatelistische Veranstaltungen verliehen. Zuletzt war er vom 20.-23. Juli 2023 auf der NAPOSTA in Trier etwas verschämt an einer wenig besuchten Stelle der Halle zu sehen.

Wichtig ist also für alle Belege (Briefe und Karten), dass sie echt und zeitgemäß sind und keine Zweifel an der Herkunft existieren dürfen. Diese „Provenienz“ ist natürlich besonders wichtig, je kostbarer ein Beleg ist.


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