Warenkorb

Sie haben keine Artikel in Ihrem Einkaufswagen.

Ende der Differenzbesteuerung für Silberanlagemünzen

Edelmetalle und Steuern: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Eigentlich sollte das verlängerte Wochenende rund um den Tag der Deutschen Einheit auch für Münzenfreunde gemütlich werden. Doch dann sorgte ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums für Aufruhr in der Welt der Münzen und Sammler. Das Ministerium hat in einem Rundschreiben klargestellt, dass die sogenannte Differenzbesteuerung für Silberanlagemünzen unzulässig ist. Das heißt, dass ab sofort Silberanlagemünzen wie der Maple Leaf aus Kanada, der Krügerrand aus Südafrika oder das Känguru aus Australien nicht mehr differenzbesteuert verkauft werden dürfen, sondern nur noch regelbesteuert verkauft werden können. 

Für Edelmetallanleger hat diese Entscheidung ganz handfeste Auswirkungen: Eine Silberanlagemünze mit einem Gewicht von einer Unze wird zwischen zwei und fünf Euro teurer. Die meisten Edelmetallhändler haben in den letzten Tagen bereits reagiert und haben die differenzbesteuerten Münzen aus ihren Onlineshops entfernt. Sie bieten inzwischen nur noch regelbesteuerte Münzen an. Für Edelmetallanleger bedeutet dies, dass der Preis für Silberanlagemünzen noch weiter steigen wird. In den letzten Wochen und Monaten hat es bereits einen deutlichen Aufschlag bei den Aufgeldern für Silberanlagemünzen gegeben. Denn die Nachfrage nach Investmentprodukten aus Silber ist gewaltig. Der Nachschub von den Prägestätten bleibt aber aus und so werden seit einigen Wochen und Monaten deutlich höhere Aufgelder für Silberanlagemünzen fällig. Und diese Gelder werden durch die Klarstellung des Bundesfinanzministeriums noch weiter steigen. 

Bei der sogenannten Differenzbesteuerung wurde nicht der komplette Preis der Silbermünze mit der Mehrwertsteuer belegt, sondern lediglich die Handelsmarge, also der Unterschied zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis. Es gibt jedoch einen Wermutstropfen für Münzenfreunde: Alle Sammlermünzen, die einen Marktwert haben, der das Zweieinhalbfache des reinen Silberpreises übersteigt, können weiter differenzbesteuert verkauft werden - und das trifft auf fast alle Sammlermünzen aus Silber zu. 

Wir haben die wichtigsten Fragen rund um die Besteuerung von Gold und Silber zusammengefasst.

Wird die Mehrwertsteuer auf Gold fällig?

Wer Gold zu Anlagezwecken kauft, der hat bei der Mehrwertsteuer leichtes Spiel. Denn alle Edelmetall-Produkte, die als sogenanntes Anlagegold gelten, sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Was fällt unter den Begriff „Anlagegold“?

Als „Anlagegold“ gelten Münzen, die vier Eigenschaften aufweisen: 

1. Sie müssen ab dem Jahr 1800 geprägt sein. 

2. Sie müssen in ihrem Ursprungsland als Zahlungsmittel zugelassen gewesen sein oder können es noch weiterhin sein. 

3. Sie müssen einen Feingehalt von mindestens 900 Teilen Gold aufweisen. 

4. Sie dürfen maximal den 1,8-fachen Preis des reinen Goldwertes kosten. 

Wenn diese vier Eigenschaften erfüllt sind, dann können Goldmünzen mehrwertsteuerfrei verkauft werden. 

Könnte die Abschaffung der Mehrwertsteuerfreiheit für Gold bevorstehen?

Die Mehrwertsteuer-Freiheit für Anlagegold gibt es schon seit 1993. Inzwischen keimt aber wieder die Diskussion auf, ob vielleicht die Abschaffung dieses Mehrwertsteuerprivilegs für Anlagemünzen einer der nächsten Schritte sein könnte.

Wie sieht es bei Silber und Co. aus?

Die Weißmetalle, also Silber, Platin und Palladium, sind ausnahmslos mit der vollen Mehrwertsteuer von 19 Prozent belegt. Bisher war es möglich, Silberanlagemünzen mit der so genannten Differenzbesteuerung zu verkaufen, wenn diese Münzen aus einem Land außerhalb der Europäischen Union importiert wurden.

Müssen Gewinne durch Wertzuwächse von Münzen aus Gold oder Silber versteuert werden?

Wer Edelmetalle zu Anlagezwecken kauft, kann mögliche Kursgewinne nach einer Frist von einem Jahr steuerfrei einstreichen. Wer heute einen Goldbarren oder eine Goldmünze kauft und diese länger als ein Jahr behält, kann mögliche Kursgewinne vollkommen steuerfrei einstreichen und muss sie nicht bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ein Gewinn, der innerhalb der einjährigen Haltefrist erzielt wird, muss mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert werden.



Gold und Silber sammeln

Passendes Zubehör

Zubehör für Edelmetalle finden Sie im LEUCHTTURM Onlineshop.

Mehr erfahren
Blog

Hat Ihnen der Artikel gefallen?

Hier finden Sie weitere interessante Neuigkeiten sowie spannende Informationen.

Zum Blog
Zubehörkataloge 2022

Zubehörkataloge 2023

Für Münz- und Briefmarkenzubehör. Jetzt downloaden oder kostenlos anfordern!

Zu den Katalogen